Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungs-beurteilung

Mentale Gesundheit im Fokus

Unklare Organisationen, hoher Termindruck, Verantwortung und Kompetenzen. 

Diese und viele weitere Faktoren nehmen maßgebliche Einfluss auf die mentale Gesundheit der Mitarbeiter. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt klar, dass die Beurteilungen der betrieblichen Gegebenheiten für die psychische Gesundheit vorgeschrieben sind. Ziel ist es, potentielle Gefahren zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.

Unsere Experten orientieren sich bei der psychische Gefährdungsbeurteilung an den Richtlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA):

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten definieren
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen bewerten
  4. Maßnahmen entwickeln
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
 
Die Umsetzung aller Schritte umfasst je nach Unternehmensgröße 6 – 12 Monate und sollte mit dem Ziel der Nachhaltigkeit in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Hintergründe und Vorgehen​

Mit der richtigen Planung zur passgenauen Projektumsetzung

Das Wichtigste zuerst – Anders, als der Begriff vermuten lässt, ist die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) kein reines Erkennen potentieller Risiken für die mentale Gesundheit. Vielmehr ist die als ein sich kontinuierlich entwickelnder Prozess zu sehen, welcher fest in die Unternehmensstruktur integriert werden sollte.

Ein Projekt der psychischen Gefährdungsbeurteilung gliedert die 7 Schritte der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vereinfacht gesagt in drei Abschnitte. Sie werden von unseren Experten in allen Punkten begleitet und unterstützt.

1. Abschnitt

GDA Schritt 1-3
Nach der Festlegung der Parameter werden z.B. durch Mitarbeiterbefragungen, Interviews und Workshops die Punkte der psychischen Gefährdung aufgedeckt und beurteilt.

2. Abschnitt

GDA Schritt 4-5
Anhand der Ergebnisse aus dem ersten Abschnitt werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die genau den Unternehmensbedürfnissen angepasst sind.

3. Abschnitt

GDA Schritt 6-7
Der Erfolg der eingesetzten Maßnahmen wird anhand ihrer Ergebnisse und Wirksamkeit überprüft und angepasst. Ein kontinuierliches Fortbestehen sollte angestrebt werden.

Durch die einzelnen Schritten der psychischen Gefährdungsbeurteilung entstehen sehr schnell Anknüpfpunkte zu den BGM/BGF-Strukturen, welche sich durch eine offene Unternehmenskommunikation gegenseitig verbessern können.